Zahnärztliche Behandlungen sind oft sehr komplex und aufwendig. Daher kann es manchmal notwendig sein dass ein umfangreicher geplanter Zahnersatz oder eine Zahnfleischbehandlung von der Krankenkasse durch ein zahnärztliches Gutachten überprüft wird. Diese Zweitmeinung dient dem Wohle des Patienten.
Wenn ein Zahnersatz bereits fertig gestellt wurde und der Patient Mängel geltend machen möchte, kann sich der Patient an seine Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse beauftragt dann ein Mängelgutachten um die Unstimmigkeiten zu klären.
Wenn im Kassengutachtenverfahren keine Einigkeit erzielt wird oder der Patient privat versichert ist, kann es in der Folge zu einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren kommen.
Dr. Manfred Meier ist einvernehmlich bestellter Gutachter für alle gesetzliche Krankenkassen. Zusätzlich ist Dr. Manfred Meier als einvernehmlich bestellter Gutachter nach Gutachterordnung der bayrischen Landeszahnärztekammer auch für die Begutachtung im Rahmen eines Privat- oder Gerichtsgutachtens zuständig. Im Falle eines Begutachtung sorgen wir für eine unparteiische, kompetente, faire und neutrale Beurteilung des zahnärtzlichen Sachverhaltes zum Wohle des Patienten.
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